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   BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97   

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BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97 (https://dejure.org/1998,26278)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1998 - 10 AZR 278/97 (https://dejure.org/1998,26278)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 (https://dejure.org/1998,26278)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig ( BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wie sich aus den in der Fußnote 2 genannten Graduierungsbeispielen ergibt, wird immer vorausgesetzt, daß die Ausbildung und der Abschluß mit entsprechender Qualifizierung durch eine Hochschulausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erfolgt ist ( BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig ( BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese eindeutige tarifliche Regelung schließt entgegen der Auffassung des Klägers eine Ergänzung oder eine entsprechende Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen mangels einer unbewußten Regelungslücke aus (st. Rspr. BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O sowie vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer , vom 25. September 1997 - 6 AZR 75/96 - und vom 16. Oktober 1997 - 6 AZR 144/96 - beide n.v.).

  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese eindeutige tarifliche Regelung schließt entgegen der Auffassung des Klägers eine Ergänzung oder eine entsprechende Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen mangels einer unbewußten Regelungslücke aus (st. Rspr. BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O sowie vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer , vom 25. September 1997 - 6 AZR 75/96 - und vom 16. Oktober 1997 - 6 AZR 144/96 - beide n.v.).

    c) Die Gleichstellung der Fachschulausbildung des Klägers mit einem Fachhochschulabschluß hat für die vergütungsrechtlichen Regelungen in den TdL-Richtlinien ebenfalls keine Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 299/94

    Eingruppierung eines überwiegend in der 4. Klasse einer Grundschule

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Der Kläger erfüllt nicht die Merkmale der Besoldungsgruppe A 12, da er als Diplompädagoge kein Diplomlehrer ist (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 299/94 - AP Nr. 4 zu § 11 BAT-O).

    Der Regelung in Art. 37 des Einigungsvertrages liegt die Zielsetzung zugrunde, die in der ehemaligen DDR erworbenen Qualifikationen, die zur Ausübung von Berufen befähigten, anzuerkennen ( BAGE 72, 283, 288 = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 299/94 - AP Nr. 4 zu § 11 BAT-O).

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 432/71

    Gartenbauabteilung eines Staatsbades - Landwirtschaftlicher Betrieb - Volle

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese eindeutige tarifliche Regelung schließt entgegen der Auffassung des Klägers eine Ergänzung oder eine entsprechende Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen mangels einer unbewußten Regelungslücke aus (st. Rspr. BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O sowie vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer , vom 25. September 1997 - 6 AZR 75/96 - und vom 16. Oktober 1997 - 6 AZR 144/96 - beide n.v.).

    c) Die Gleichstellung der Fachschulausbildung des Klägers mit einem Fachhochschulabschluß hat für die vergütungsrechtlichen Regelungen in den TdL-Richtlinien ebenfalls keine Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig ( BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Der Regelung in Art. 37 des Einigungsvertrages liegt die Zielsetzung zugrunde, die in der ehemaligen DDR erworbenen Qualifikationen, die zur Ausübung von Berufen befähigten, anzuerkennen ( BAGE 72, 283, 288 = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 299/94 - AP Nr. 4 zu § 11 BAT-O).
  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Wie sich aus den in der Fußnote 2 genannten Graduierungsbeispielen ergibt, wird immer vorausgesetzt, daß die Ausbildung und der Abschluß mit entsprechender Qualifizierung durch eine Hochschulausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erfolgt ist ( BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • LAG Sachsen, 15.01.1997 - 4 Sa 680/96

    Eingruppierung eines Berufsschullehrer am Berufsschulzentrum

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1997 - 4 Sa 680/96 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Zeit ab dem 1. Juli 1995 betrifft.
  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 75/96

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in eine Vergütungsgruppe entsprechend

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Diese eindeutige tarifliche Regelung schließt entgegen der Auffassung des Klägers eine Ergänzung oder eine entsprechende Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen mangels einer unbewußten Regelungslücke aus (st. Rspr. BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O sowie vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer , vom 25. September 1997 - 6 AZR 75/96 - und vom 16. Oktober 1997 - 6 AZR 144/96 - beide n.v.).
  • BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 144/96

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin mit einem Abschluss als Ökonom für

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    c) Der Beklagte hat demgemäß mit Wirkung zum 1. Juli 1995 die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch die "Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen" (Arbeitgeber-Richtlinien) sowie die "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 (Lehrer-Richtlinien-O der TdL)" neu geregelt (vgl. auch BAG 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 273/00

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule

    c) Der Beklagte hat demgemäß mit Wirkung zum 1. Juli 1995 die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch die "Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen" (Arbeitgeber-Richtlinien) sowie die "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 (Lehrer-Richtlinien-O der TdL)" neu geregelt (vgl. auch BAG 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98

    Eingruppierung - Diplom-Medizinpädagogin

    Die Vorschriften der 2. BesÜV sehen in den einzelnen Besoldungsgruppen und so auch in der Besoldungsgruppe A 12 keine Möglichkeit der Einstufung für Beamte vor, die über entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59; 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 635/99
    c) Der Beklagte hat demgemäß mit Wirkung zum 1. Juli 1995 die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch die "Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen" (= Sächsische Lehrer-Richtlinien) sowie die "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost-) vom 22. Juni 1995 (Lehrer-Richtlinien-0 der TdL)" neu geregelt (vgl. auch BAG 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
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